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Trotz Corona: Wir sind unter 0511 65610721 gerne für Sie da!

Seit mehr als 100 Jahren ist der SoVD eine starke Gemeinschaft und zeichnet sich vor allem durch gelebtes Miteinander aus. Das gilt auch für Zeiten wie diese, in denen es wichtiger ist denn je, aufeinander zu achten. Deshalb sind selbstverständlich auch weiterhin für Sie da – per Mail und per Telefon. -> mehr

Herzlich willkommen beim SoVD-Ortsverband Kirchweyhe

Seit der Gründung des SoVD-Ortsverband Kirchweyhe am 08. August 1947 unterstützen und vertreten wir unsere über 1.200 Mitglieder in sozialen Ungerechtigkeiten. Gerade in der heutigen Zeit ist es sehr wichtig, einen starken und kompetenten Partner an seiner Seite zu haben.

Der SoVD hilft seinen Mitgliedern durch ein flächendeckendes Beratungsangebot und dabei, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen auch erhalten. Die Hilfe beginnt bei der Antragstellung und reicht bis zur Vertretung vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit. Dabei sind alle Bereiche des Sozialrechts erfasst, sei es im Bereich ALG II, Pflegeleistungen, Opferentschädigung oder Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und vieles mehr. Zudem ist der SoVD OV Kirchweyhe mit regelmäßigen Informationsveranstaltungen vor Ort.

Als Mitglied erhalten Sie ihre persönliche SoVD-Card und damit profitieren Sie von den attraktiven Ermäßigungen unserer Kooperationspartner. Wir hoffen, dass Sie auf unseren Seiten die Informationen finden, die Ihnen weiterhelfen.

Für Fragen und Anregungen stehen wir vom Ortsverband Kirchweyhe Ihnen gerne zur Verfügung!

Melanie Gottbehüt
1. Vorsitzende des SoVD-Ortsverbandes Kirchweyhe

Online-Vortrag informiert rund um AltersrentenSoVD beantwortet Fragen: „Welche steht mir zu? Und reicht sie später zum Leben?“

Sulingen / Syke. Kostenlos per Zoom informieren: Am 23.Februar 2023 bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke im Rahmen seiner digitalen Vortragsreihe eine Online-Veranstaltung zum Thema „Altersrenten: Welche steht mir zu? Und reicht sie später zum Leben?“ an. Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig, referiert von 16 bis 17.30 Uhr. Sowohl Verbandsmitglieder als auch Interessierte haben bis zum 20. Februar die Möglichkeit, sich anzumelden.

In der zweiten Online-Veranstaltung für dieses Jahr geht es in der digitalen SoVD-Vortragsreihe um das Thema „Altersrenten: Welche steht mir zu? Und reicht sie später zum Leben?“. In seinem Zoom-Vortrag gibt Kai Bursie Teilnehmenden am 23. Februar 2023 von 16 bis 17.30 Uhr einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten der Altersrente und erklärt alles Wichtige zum Anspruchsalter und den Anspruchsvoraussetzungen. Außerdem spricht der Referent über die Grundzüge der Rentenberechnung sowie mögliche Rentenlücken und thematisiert, wie sinnvoll eine weitere Altersvorsorge sein kann.

Anmelden können sich Mitglieder und Interessierte bis zum 20. Februar unter weiterbildung(at)sovd-nds.de. Der Teilnahmelink wird spätestens am Veranstaltungstag an die Teilnehmenden verschickt. Weitere Informationen rund um die Vortragsreihe des SoVD und alle aktuellen Termine sind unter www.sovd-nds.deverfügbar.

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SOVD INFORMIERT ZU REGELUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE UND PFLEGEPERSONENGilt Pflegegeld als Einkommen bei Sozialleistungsbezug?

Sulingen / Syke. Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld. Erhalten sie zusätzlich Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängt, müssen sie sich aber keine Sorgen machen. Denn: Pflegegeld wird nicht angerechnet das gilt auch für Pflegepersonen mit Sozialleistungsbezug. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erklärt der Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Werden Pflegebedürftige zu Hause zum Beispiel von Angehörigen gepflegt und haben einen Pflegegrad von mindestens 2, erhalten sie Pflegegeld. Diese Leistung wird Betroffenen zur Verfügung gestellt, um damit einer ihm*ihr nahestehenden Person eine Zuwendung zu zahlen, wenn diese Pflegeaufgaben übernehmen. Beziehen Pflegebedürftige zudem Grundsicherung, Sozialhilfe oder Hartz IV beziehungsweise Bürgergeld, gilt: Das Pflegegeld wird nicht auf das Einkommen angerechnet. Da sie ansonsten gegenüber anderen Pflegepersonen schlechter gestellt würden, trifft dies außerdem auf Pflegepersonen zu, die Sozialleistungen bekommen. „Diese sozialrechtliche Ausnahme ist allerding nur in Fällen gültig, in denen die Pflegeperson nicht im Rahmen eines Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses für die pflegebedürftige Person tätig wird“, informiert SoVD-Beraterin Manuela Schumacher.

Für weitere Fragen rund um das Thema Pflege stehen die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke gerne zur Verfügung. Die SoVD-Beratungszentren sind unter info.sulingen(at)sovd-nds.de  bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720 erreichbar.

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SOVD IN NIEDERSACHSEN IST „VERBAND DES JAHRES “Für Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“ ausgezeichnet

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ist von der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement (DGVM) als Verband des Jahres 2022 ausgezeichnet worden. In der Kategorie „Interessenvertretung und Kommunikation“ gewann der größte Sozialverband des Landes den Preis für seine Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“.

Armut und Armutsgefährdung in allen Facetten ist für den SoVD ein zentrales und brennendes Thema. Mit der Kampagne und den damit verbundenen zahlreichen Aktionen – vor Ort in ganz Niedersachsen und digital auf seinen Social-Media-Kanälen – hat er die Probleme in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Ziel war es dabei, potenziell Betroffenen zu verdeutlichen, dass auch sie möglicherweise ein Armutsrisiko haben. Mit seinen Forderungen hat Niedersachsens größter Sozialverband den Stein ins Rollen gebracht und den nötigen Druck auf die Politik aufgebaut.

Die DGVM-Jury lobte, dass der SoVD mit dem neuen Begriff „Armutsschatten“ einen guten Weg gefunden habe, um das Thema Armut dauerhaft in der Öffentlichkeit zu verankern und sichtbar zu machen. Die innovative Verknüpfung und Abstimmung von Veranstaltungen sowie analogen und digitalen Medien – vor allem der durchdachte Einsatz von Social Media –, beeindruckte die Jury besonders. Damit sei es gelungen, die Kommunikationskraft bedeutend zu erhöhen. „Wir freuen uns sehr, dass wir von der DGVM als Verband des Jahres ausgezeichnet wurden, denn die Themen Armut und Armutsgefährdung sind derzeit wichtiger denn je und können gar nicht genug Aufmerksamkeit bekommen“, sagt SoVD-Landesgeschäftsführer Dirk Swinke.

Die DGVM verleiht die Auszeichnung seit 1997 an Verbände für herausragende Leistungen im Verbandsmanagement. Der Preis steht für Leistungen, die sich vom Durchschnitt deutlich abheben und Verbänden Beispiel sein können, neue Wege zu gehen.

Bildunterschrift: Katharina Lorenz, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik, Dirk Kortylak,

stellvertretender Geschäftsführer des SoVD in Niedersachsen, und Stefanie Jäkel, Landespressesprecherin des SoVD, (v.l.) nahmen die Auszeichnung entgegen. Foto: Boris Trenkel,

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Rita Wegg aus DreyeAuszeichnung für die Kümmerin

Einen großen Bahnhof gab es am Donnerstagnachmittag im Weyher Rathaus extra für eine der verdientesten Bürgerinnen der Ge­meinde: Rita Wegg. Der Grund war die Überreichung der Medaille für vor­bildliche Verdienste um den Nächsten, die ihr vom Land Niedersachsen, insbesondere vom Ministerpräsident Stephan Weil, am 4. August verlie­hen worden war. Zum feierlichen Festakt kam der Diepholzer Landrat Cord Bockhop mit den verschiedenen Insignien – mit der Medaille und der Urkunde: „Diese höchste Auszeichnung des Landes Niedersachsen für Verdienste um das Land darf ich Ihnen überreichen.“ Schmunzelnd be­tonte er, dass in dem kleinen Kästchen sogar ein Zettel mit alltagstaugli­chen Tragehinweisen für die Medaille beiliege.

Außerdem hatte er noch ein Buch des Landkreises – „anstatt Blumen“ – im Gepäck sowie ein kleines Niedersachsen-Ross: „Möge es Ihnen jetzt in der schwierigen Zeit Kraft schenken.“ In seiner Rede zählte er auf, welche Menge an Aktivitäten die Weyherin im Lauf der vergangenen Jahre unter­nommen hatte – als Organisatorin, Ansprechpartnerin, als Kümmerin eben. Dem schloss sich Weyhes Bürgermeister Frank Seidel an, für den Wegg der Inbegriff einer Umtriebigkeit in Sachen Engagement für Sozia­les sei: „Hätten wir in Weyhe eine Sozialministerin, dann hieße sie Rita Wegg.“ Ihr Feingefühl und Gespür für Themen sowie ihr Name sei – wo­mit er ein witziges Wortspiel benutzte – aus dem Gemeindeleben „nicht mehr Wegg-zu-denken“.

Viele Projekte beim SoVD Kirchweyhe

Schließlich als Dritter im Bunde erinnerte der Landesgeschäftsführer des SoVD (Sozialverband Deutschland) Dirk Swinke an all die vielen Projekte, die Rita Wegg auch anlässlich ihres SoVD-Ortsverbands-Vorsitzes in Kirchweyhe ins Leben gerufen hatte: „Wenn ich alles aufzählen wollte, säßen wir wahrscheinlich heute Abend noch hier.“ Nicht unwichtig seien zuletzt in den Jahren der coronabedingten steigenden Einsamkeit vieler Menschen die knapp 130 Vorträge per Internet gewesen. Auffällig seien die Steigerungen der Mitgliedszahlen für ihn, die man sicherlich dieser rührigen Frau und ihren Teamfähigkeiten zu verdanken habe.

SoVD Ortsverband Kirchweyhe übergibt Spende an die Tafel Syke

Was wäre die Welt ohne ehrenamtliche Helfer:innen?

Der Sozialverband Ortsverband Kirchweyhe hat im Juli mit seinem Marktplatzstand und im August u.a. durch eine Tombola eine große Spendensumme eingesammelt.

Jetzt konnte der erste Teil der Spendensumme verteilt werden.

Am 09.09.2022 haben wir, Melanie Gottbehüt, Rudolf Dy und Karin Bösche, als Vertreter des SoVD OV Kirchweyhe die Ausgabestelle der Tafel Syke in Kirchweyhe besucht und dort   einen Spendenbetrag in Höhe von 555 € überreicht.

Ralf Grey, der Sprecher der Tafel Syke und Carla Pfitzner, Leiterin der Ausgabestelle Weyhe haben uns vor Ort, während der Lebensmittelausgabe, einen Einblick in die Arbeit der Tafel gegeben.

38 ehrenamtliche Mitarbeiter:innen versorgen in Weyhe bedürftige Personen mit Lebensmitteln. Der Bedarf ist mittlerweile so hoch, dass die Bedürftigen in zwei Gruppen geteilt werden mussten, damit nicht alle auf einmal kommen. Anders als bei anderen Tafeln in Deutschland hat es hier bisher noch keinen Aufnahmestopp gegeben.

Woran das liegt? „Ein toller Teamgeist, der für wenig Fluktuation sorgt und genügend Lebensmittel.“ Nach der Ausgabe sind sie geschafft, aber freuen sich, dass sie ihren Mitbürger:innen und deren Kinder haben helfen können. Heute kamen 83 Kunden:innen, die für ihre Familien und Kinder (insgesamt 268 Personen) Lebensmittel abgeholt haben und dadurch finanziell entlasten wurden.

Leider steigt die Zahl der Hilfebedürftigen. Bereits zu Beginn diesen Jahres hat sich allein die Zahl der bedürftigen Rentner:innen verdoppelt und keiner weiß, was bis zum Ende des Jahres noch aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten geschieht.

Auch die Tafel selbst hat mit den stetig steigenden Kosten zu kämpfen, seien es die gestiegenen Dieselpreise oder erhöhten Preise bei Verbrauchsmaterialien etc. Daher ist die Tafel Syke auf jede Spende angewiesen.

Der SoVD OV Kirchweyhe hat hierbei sehr gern einen kleinen Beitrag geleistet. Jeder EURO zählt und hilft.

Melanie Gottbehüt

1. Vorsitzende

SoVD Ortsverband Kirchweyhe

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Tipps für Leistungsbeziehende und Menschen ohne aktuelle Leistungsberechtigung Energiekosten: Was man bei Hartz IV, Grundsicherung und Wohngeld beachten muss

Sulingen/Syke. Die Energiekosten steigen rasant. Nachforderungen bei den Jahresabrechnungen werden an der Tagesordnung sein. Was Sozialleistungsbeziehende und auch Menschen, die aktuell keinen Anspruch auf Leistungen haben, sozialrechtlich beachten sollten, darüber informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Hartz-IV-Empfänger*innen und Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, erhalten grundsätzlich die Heizkosten von den Leistungsträgern erstattet. Dazu zählt auch die Befüllung von Tanks mit Öl, Gas, Pellets, Holz oder anderen Brennstoffen. Wegen der gestiegenen Energiekosten werden nun jedoch viel höhere Heizkosten und Nachforderungen bei den Jahresabrechnungen erwartet als gewohnt. Für diese Mehrkosten müssen Empfänger*innen von Grundsicherung im Monat der Fälligkeit einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellen. „Wird der Antrag nicht im Monat der Fälligkeit gestellt, sondern früher oder später, kann es sein, dass die Menschen das Geld dann nicht mehr erhalten und auf den Kosten sitzen bleiben“, weiß Manuela Schumacher, SoVD-Beraterin in Sulingen.

Aber auch Menschen, die derzeit keine Sozialleistungen beziehen, weil sie zum Beispiel zu viel Einkommen haben, sollten wachsam sein. „Dieser Personenkreis könnte jetzt durch die hohen Energiekosten erstmalig einen Leistungsanspruch oder einen einmaligen Anspruch auf Kostenübernahme der Nachforderung haben und erhält dann ebenfalls finanzielle Unterstützung. Das bezieht sich auf Hartz IV, Grundsicherung, aber auch auf Wohngeld“, so Schumacher. Beim Wohngeld kann dieser Anspruch übrigens auch für Wohnungs- oder Hauseigentümer*innen mit kleinem Einkommen gelten, wie zum Beispiel für Rentner*innen. Auch hier gilt, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit eingereicht werden muss.

Bei Fragen zu Hartz IV, Grundsicherung oder Wohngeld helfen die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke gerne weiter. Sie können unter  info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720 kontaktiert werden.

Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

POLITIK MUSS FÜR MEHR PSYCHOTHERAPIEPLÄTZE UND KÜRZERE WARTEZEITEN SORGENSoVD fordert: Menschen mit psychischen Problemen brauchen bessere Versorgung

Hannover. Die Versorgung von Patient*innen mit Depressionen ist in Niedersachsen unzureichend. Das zeigt eine aktuelle Studie der Krankenkasse AOK. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) Niedersachsen sieht damit seine Erfahrungen aus der täglichen Sozialberatung bestätigt und fordert ein schnelles Handeln von der Politik, um den Betroffenen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen.

Für ihre Studie hat die AOK in Niedersachsen die Daten von mehr als 285.000 Personen

ausgewertet. Das Ergebnis: Menschen mit Depressionen sind in Niedersachsen nur mangelhaft versorgt. Der SoVD betrachtet diese Entwicklung mit großer Sorge. „Unsere Beratung zeigt: Immer mehr Menschen haben mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und können nicht arbeiten“, erläutert Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Dass bedeute, dass auch die Zahl derjenigen, die eine Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen

Erkrankung erhalten, steige.

Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen werde sich das Problem aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden psychischen Folgen weiter verschärfen. Deshalb müsse die Politik dringend handeln. „Wir fordern schon seit Langem eine bessere Versorgung mit Psychotherapie-Plätzen. Es kann nicht sein, dass Betroffene mehrere Monate auf einen

Therapieplatz warten müssen“, kritisiert Sackarendt. Bislang gebe es bei der Problematik aber noch viel zu wenig Bewegung. „Wenn weiterhin nichts passiert, werden immer mehr Menschen mit psychischen Problemen zu kämpfen haben und möglicherweise dauerhaft nicht mehr in ihrem Job arbeiten können“, warnt der niedersächsische SoVD-Chef.

Sozialverband Deutschland
Landesverband Niedersachsen e.V.

Stefanie Jäkel | Landespressesprecherin

Herschelstraße 31 · 30159 Hannover

Tel. 0511 70148-69                                             stefanie.jaekel(at)sovd-nds.de

Mobil 0174 94 165 04                                         www.sovd-nds.d

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Umzug unbedingt bei „Renten Service“ der Deutschen Post melden

Rentner*innen sollten nach einem Umzug ihre neue Anschrift unbedingt dem "Renten Service" melden. Denn: Der Dienstleister der Deutschen Post ist im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung für die Rentenauszahlung zuständig. Liegt keine aktuelle Adresse vor, werden die Zahlungen gestoppt. Der SoVD hat alle wichtigen Informationen. Mehr

Behinderung: Mehrkosten für Urlaub erstatten lassenSozialhilfeträger kann Kosten für notwendige Begleitpersonen übernehmen

Sulingen / Syke. Sind Menschen mit Behinderung bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen, können sie sich die daraus entstehenden Mehrkosten unter bestimmten

Voraussetzungen als Teilhabeleistung vom Sozialhilfeträger erstatten lassen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke informiert zu diesem Thema.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts haben Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich Mehrkosten einer Urlaubsreise erstatten zu lassen. Übernommen werden Kosten, die dadurch entstehen, dass Betroffene auf eine Begleitperson angewiesen sind. „Wichtig ist hier, dass die Regelung ausschließlich für solche zusätzlichen, nicht vermeidbaren Kosten gilt, die aufgrund einer Behinderung entstehen. Betroffenen wird also nicht die gesamte Urlaubsreise zurückerstattet“, verdeutlicht SoVD-Beraterin Manuela Schumacher in diesem Zusammenhang. Dabei gilt beispielsweise ein einwöchiger Erholungsurlaub einmal im Jahr als angemessen. Übernommen werden die sogenannten Eingliederungshilfeleistungen vom Sozialhilfeträger, um Betroffenen mehr Teilhabe zu ermöglichen.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts den neugefassten Behinderungsbegriff und damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärkt“, so Schumacher. Urlaubsreisen würden demnach als ein legitimes Teilhabebedürfnis im Rahmen der Freizeitgestaltung verstanden werden.

Bei weiteren Fragen und Unterstützungsbedarf stehen die Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke unter info.sulingen@sovd-nds.de, bzw.  info.syke@sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720 zur Verfügung.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.

Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

Lange Str. 4 a - 27232 Sulingen

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Melanie Gottbehüt ist neue Erste Vorsitzende des SoVD Kirchweyhe und folgt im Amt auf Rita WeggSoVD Kirchweyhe wählt neuen Ortsvorstand

Der Sozialverband Kirchweyhe hat eine neue Vorsitzende: Melanie Gottbehüt. Die 37-Jährige löste Rita Wegg an der Spitze ab, die sich bei der jüngsten Jahreshauptversammlung in der Tanzschule Reiners aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Wahl stellte.

Weyhe – „Mir liegt die soziale Gerechtigkeit am Herzen“, sagt Melanie Gottbehüt, neue Vorsitzende des Sozialverbands Kirchweyhe. . „Ich möchte mich dafür einsetzen, dass die Schwächeren gehört werden“, nennt sie einen gewichtigen Grund, weshalb sie sich für diesen Verband stark macht. Es gehe ihr ebenso darum, Missstände zu beseitigen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. „Pflege, Inklusion sowie Schwerbehinderte sind Themen, die alle in der Gesellschaft etwas angehen“, ergänzt Gottbehüt.

Die neue Vorsitzende möchte neue Mitglieder gewinnen und ihr juristisches Wissen einbringen.

Geboren 1984 in Schönebeck/Elbe (Nähe Magdeburg) zog sie 2002 nach Brinkum um. In der Nachbargemeinde Stuhr machte sie ihr Abi, studierte in Bremen Rechtswissenschaften und absolvierte in der Hansestadt auch ein Referendariat, bei dem sie ihren späteren Mann kennenlernte, mit dem sie einen gemeinsamen Sohn hat.

Melanie Gottbehüt hatte sich im Studium den juristischen Schwerpunkt Verbraucherschutz und Medizinrecht ausgesucht und arbeitete später als Rechtsanwältin. 2018 wurde sie Fachanwältin für Sozialrecht. Sie arbeitete unter anderem als Dozentin für Recht beim Paritätischen Bildungswerk in Bremen, in dem Heilerziehungspfleger und Sozialassistenten unterrichtet werden. Weiterhin war sie auch bei einer Sozialberatung für jene Menschen tätig, die sich keinen Juristen leisten können. Dabei habe sie einige Fälle mitbegleitet. 2019 wechselte sie als Juristin in den Öffentlichen Dienst.

Wie sie zum Sozialverband nach Kirchweyhe gekommen ist? Melanie Gottbehüt ist Mitglied der SPD Weyhe und habe Rita Wegg auf einer Veranstaltung der Partei kennengelernt. „Ich habe mich auf Anhieb mit Rita Wegg gut verstanden.“ Der Verband leiste in der Region eine gute Arbeit. „Als ich gefragt wurde, im Vorstand mitzuarbeiten, etwa als Beisitzerin oder als Schriftführerin, habe ich zugesagt.“ Dass sie bei den jüngsten Wahlen an die Spitze kommt, habe sie positiv überrascht.

Die Vorsitzende des Sozialverbands Kirchweyhe hat sich fest vorgenommen, den von Rita Wegg eingeschlagenen Expansionskurs der Mitgliedergewinnung fortzuführen. Derzeit hat der Verband 1270 Mitglieder aus Weyhe und aus umliegenden Kommunen, aber auch aus Bremen und Bremerhaven. „Als Rita damals den Verband übernahm, hatte der nur etwa zehn Prozent seiner jetzigen Stärke.“

Melanie Gottbehüt will die Sichtbarkeit in den Sozialen Medien stärken. „Ich möchte an die jüngeren Generationen herankommen.“ Sie findet, die sozialen Themen müssten generationsübergreifend besprochen werden. „Wir sind in den Sozialen Medien zum Beispiel mit Facebook schon gut aufgestellt.“ Die 37-Jährige möchte einen Youtube-Kanal einrichten lassen und ihn mit kleinen Clips zu verschiedenen Themen versehen. „Wir sind im Vorstand technisch versiert.“

Weiterhin will Melanie Gottbehüt Aktionstage organisieren. Sie sprüht vor Ideen, was man alles in Weyhe machen könnte. „Ich möchte einen Inklusionslauf für Menschen mit Beeinträchtigungen veranstalten. Das ist eine Plattform, damit sie gesehen werden.“

Ein weiteres Ziel sei es, die sozialpolitische Landschaft auf allen Ebenen mitzugestalten. Der Sozialverband Kirchweyhe sei im Landkreis Diepholz der „aktivste“ Verband. Das schaffe Verpflichtungen.

Melanie Gottbehüt hat jüngere Menschen im Blick. Sie kann sich vorstellen, Abiturienten das Sozialrecht näher zu bringen. Solch ein Wissen wird spätestens notwendig, wenn das Geld zum Studieren nicht ausreicht. Und vielleicht ergebe sich daraus, eine Sozialverband-Jugend zu gründen. Gottbehüt sprüht vor Ideen: Mit Kindern möchte sie zum Beispiel in der Adventszeit Inklusionskekse backen. Außerdem will sie Vorträge zu den Themen Arbeitsrecht und Arbeitsunfälle organisieren. Und zum nächsten sogenannten Equal Pay Day, bei dem es darum geht, dass Frauen weltweit im Schnitt weniger als Männer verdienen, will Gottbehüt mit Veranstaltungen auf dieses Problem aufmerksam machen und in Weyhe Akzente setzen.

Von Sigi Schritt

Artikel im WK

Artikel in der Kreiszeitung

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Schulmaterialien des SoVDSchulmaterialien des SoVD

Die Themen des SoVD gehen alle an. Umso wichtiger ist es, früh mit ihnen in Berührung zu kommen. Der SoVD hat deshalb Materialien erarbeitet, die Behinderung und Inklusion kindgerecht aufbereiten und im Unterricht eingesetzt werden können.  - mehr

Pflegende Angehörige sind unfallversichertBei Verletzungen stehen Betroffenen Leistungen der Unfallversicherung zu

Sulingen / Syke. Unfälle passieren schnell. Ob unglücklich gestürzt und den Arm gebrochen oder beim Umlagern den Rücken verletzt: Unter bestimmten Voraussetzungen sind pflegende Angehörige automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn etwas im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit passiert das gilt auch für Wegstrecken vom beziehungsweise zum Pflegeort. Wichtige Voraussetzung: Der*die pflegende Angehörige ist bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet. Was es darüber hinaus zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Verletzen sich pflegende Angehörige bei Tätigkeiten, die direkt etwas mit der pflegebedürftigen Person zu tun haben, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gelten. Dann stehen ihnen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu. „Abgedeckt sind sowohl klassische Pflegetätigkeiten als auch Haushaltsaufgaben, die für Pflegedürftige übernommen werden“, informiert SoVD-Beraterin Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Außerdem sind Wegstrecken von oder zum Wohnort versichert – zum Beispiel bei Besorgungen. Die Betroffenen müssen allerdings bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sein.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person den Pflegegrad zwei oder höher zuerkannt bekommen hat. Zudem muss die häusliche Pflege an mindestens zwei Tagen in der Woche und im Umfang von insgesamt zehn Stunden geleistet werden. Haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, sollten sie sich nach einem Unfall direkt an eine*n Arzt*Ärztin wenden und melden, dass er im Rahmen der häuslichen Pflege passiert ist. „Geben Mediziner*innen den Vorfall nicht an die

Unfallversicherung weiter, sollten Betroffene dies unbedingt selbst tun“, rät Schumacher. Erst dann könnten die Kosten für beispielsweise Behandlungen, Rehamaßnahmen oder Fahrtkosten übernommen werden. „In besonders schweren Fällen kann sogar ein Anspruch auf Rente bestehen“, fügt Schumacher hinzu.

Für Fragen hierzu oder zu weiteren Pflegethemen stehen die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke zur Verfügung. Kontakt aufgenommen werden kann unter info.sulingen(at)sovd-nds.de  bzw. info.syke(at)sovd-nds.deoder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511 – 65610720.

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Schulmaterialien des SoVD

Die Themen des SoVD gehen alle an. Umso wichtiger ist es, früh mit ihnen in Berührung zu kommen. Der SoVD hat deshalb Materialien erarbeitet, die Behinderung und Inklusion kindgerecht aufbereiten und im Unterricht eingesetzt werden können.  - mehr

Regelungen gelten bis 31.12.2022Vereinfachter Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung verlängert

Sulingen / Syke. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im vergangenen Jahr Regelungen für einen vereinfachten Zugang zu Hartz IV und Leistungen der Grundsicherung eingeführt. Diese werden jetzt bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke Informiert über die Sonderregelungen.

Der im vergangenen Jahr eingeführte vereinfachte Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. ,,Die Beantragung beziehungsweise der Bezug ist durch die Regelungen schneller und unbürokratischer möglich', sagt Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Sie gelten auch für die sogenannte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die unter anderem Menschen, deren Erwerbseinkommen oder

Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, sowie Selbstständige mit geringen Einkünften beziehen können.

Außerdem wird die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt Leistungsberechtigte müssen lediglich erklären, nicht über ein erhebliches Vermögen zu verfugen. .Die Grenze liegt bei 60.000 Euro und erhöht sich für jede weitere Person um 30.000 Euro". weiß Schumacher. Ebenfalls für sechs Monate wird auch nicht geprüft, ob Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Diese vereinfachte Regelung greift auch bei Weiterbewilligungs-anträgen.

Fragen hierzu beantworten die Beraterinnen des SoVD unter Info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. Info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig. überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege. Haar IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite. vertritt sie gegenüber Politik Behörden und vor den Sozialgerichten.

Sozialverband Deutschland
Landkreis Diepholz

Manuela Schumacher

Lange Straße 4a, 27232 Sulingen

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Offener Brief des SoVD zur fehlenden Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern bei der Energiepreispauschale

SoVD-Präsident Adolf Bauer richtet sich an die Spitzen der Regierungsparteien und die zuständigen Ministerien, um seine Sorge über die Nichtbeachtung von Rentnerinnen und Rentnern bei der Energiepreispauschale auszudrücken.

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Bei Verdacht auf Ansteckung in der Schule sollten Eltern Unfallversicherung informierenCORONA BEI KINDERN KANN ALS SCHULUNFALL GEMELDET WERDEN

Sulingen/Syke. Haben sich Kinder in der Schule mit Corona infiziert, kann das der gesetzlichen Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden, die dann jegliche Behandlungskosten übernimmt. Voraussetzung für eine Anerkennung ist allerdings die Beweisbarkeit, dass sich ein Kind tatsächlich dort angesteckt hat. Was es dabei zu beachten gibt, weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Da schulpflichtige Kinder während der Schulzeit und auf dem Schulweg gesetzlich

unfallversichert sind, kann eine Corona-Infektion von Schülerinnen bei der Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden. _Schulen sind nur bei schweren Krankheitsverläufen

verpflichtet, die Unfallversicherung zu informieren. Deshalb sollten Eltern das selbst tun, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich das Kind im Unterricht oder bei schulischen Veranstaltungen infiziert har, rät Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum in Sulingen. Außerdem sei es ratsam, im konkreten Verdachtsfall auch die Schule in Kenntnis zu setzen.

Nach einer Meldung prüft die Unfallversicherung im Einzelfall, ob sich ein Kind tatsächlich in der Schule und nicht etwa bei Freizeitaktivitäten oder im familiären Umfeld angesteckt haben kann. Als Nachweis für die Infektion müssen Eltern zudem einen zeitnahen PCR-Test ihres Kindes vorlegen. „Wird ein Schulunfall anerkannt, zahlt die Unfallversicherung alle Maßnahmen, die zur Heilung unternommen werden", so Schumacher.

Fragen hierzu beantworten die Beraterinnen des SoVD unter info.sulingen(at)sovd-nds.de  bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. in rund 60 niedersochsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Haiti IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik. Behörden und vor den Sozialgerichten.

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Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

Lange Str. 4 a • 27232 Sulingen

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SoVD-Pflegetelefon unterstützt bei Sorgen zum Thema PflegeHilfe für Pflegebedürftige und Angehörige

Hannover. Die eigene Pflegebedürftigkeit oder die eines Familienmitglieds stellt Menschen vor besondere Herausforderungen. Daher bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen zusätzlich zu seiner sozialrechtlichen Beratung mit dem SoVD-Pflegetelefon eine konkrete Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, ihre Familienmitglieder und pflegende Angehörige an. Ratsuchende erhalten beim SoVD-Pflegetelefon nützliche Tipps und Hilfestellungen für ihre individuelle Situation. Das Pflegetelefon ist unter 0511 70148-148 erreichbar, die Anrufe sind kostenfrei.

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird oder es nach Jahren der häuslichen Pflege zu Problemen kommt, können Angehörige mit der Situation überfordert sein. _In solchen

Momenten hilft es sehr, wenn man sich mit jemandem über die emotionale Belastung

austauschen kann und Informationen bekommt, welche Möglichkeiten es gibt, die individuelle Situation zu meistern-, findet Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Dafür gibt es das SoVO-Pflegetelefon, das schon seit 1999 eine neutrale und von Behörden unabhängige Anlaufstelle für Ratsuchende ist Diese erhalten dort beispielsweise Hinweise auf weiterführende Dienste oder Auskunft, wo sie vor Ort Unterstützung finden können. Während der Corona-Pandemie hatten Angehörige aufgrund der Schutzmaßnahmen und

Besuchsregelungen auch häufiger Meinungsverschiedenheiten mit Pflegeeinrichtungen. _Auch in diesen Fällen ist unser Pflegetelefon eine wertvolle Hilfe, denn hier können Menschen Tipps bekommen, wie sie bei Konflikten mit Pflegeheimen oder Pflegediensten handeln können-, schildert Sackarendt

Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können sich unter 0511 70148-148 oder pflegetelefon(at)sovd-nds.de an das SoVD-Pflegetelefon wenden. Aus organisatorischen Gründen ist ein Anrufbeantworter geschaltet. die Rückrufe der Ratsuchenden erfolgen zeitnah von Montag bis Freitag. Das Pflegetelefon wird ehrenamtlich von Gisela Freese betreut Die pensionierte Gerontologin und Pastorin kennt sowohl die Pflegelandschaft als auch die Herausforderungen gut, die Betroffene bei pflegerischen Krisen zu bewältigen haben. Sie nimmt sich Zeit für ein Gespräch und berät Ratsuchende in ihrer individuellen Lage. Alle Gespräche werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt. Weitere Informationen sind unter www.sovd-nds.de/pftegetelefon abrufbar.

Sozialverband Deutschland
Landesverband Niedersachsen e V

Stefanie Jäckel / Landespressesprecherin

Henschelstraße 51 • 30159 Hannover

Tet. 0511 70148-69                            stefanie.jaeckel@sovd-nds.de

Mobil: 0174 94 165 04                       www.sovd-nds.de

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Bis 1.500 Euro wird kein Zuverdienst angerechnetCorona-Prämie: Müssen Rentner*innen mit Kürzungen rechnen?

Sulingen/Syke. Viele Arbeitgeber*innen zahlen ihren Angestellten freiwillig eine Corona-Prämie. Auch Rentner*innen, die sich etwas dazuverdienen, können profitieren ohne Abzüge fürchten zu müssen. Denn auch wenn die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der vorgezogenen Altersrente sowie der Hinterbliebenen- und der Erwerbsminderungsrente begrenzt sind, wird die Prämie bis maximal 1.500 Euro nicht als Zuverdienst gewertet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke informiert Betroffene zu der Sonderregelung.

Auch Rentner*innen, die mit einem Minijob ihre Rente aufbessern, können eine Corona-Prämie erhalten. Diese wird freiwillig von Arbeitgeber*innen gezahlt. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob sie das Geld überhaupt annehmen können, ohne Rentenkürzungen fürchten zu müssen. Denn: Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, der vorgezogenen Altersrente oder der Hinterbliebenenrente ist die abzugsfreie Hinzuverdienstgrenze klar festgelegt. „Betroffene können die Prämie annehmen, ohne Rentenabzüge erwarten zu müssen. Diese finanzielle Unterstützung der Arbeitgeber*innen ist bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei. Daher rechnet die Deutsche Rentenversicherung hier kein zusätzliches Einkommen an“, erläutert Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Die Sonderregelung wurde bis zum

31. März 2022 verlängert.

Anders sieht es allerdings bei steuerpflichtigen Soforthilfen für selbstständige Rentner*innen aus. „Da sie regelmäßig steuerpflichtig sind, gilt diese Unterstützung als Hinzuverdienst“, gibt Schumacher zu bedenken.

Fragen hierzu sowie zu weiteren Rententhemen beantworten die Berater*innen des SoVD unter info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.

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Sozialverband Deutschland


Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

Lange Str. 4 a - 27232 Sulingen
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Krankenkasse muss in bestimmtem Fällen Energiekosten für Hilfsmittel tragenSoVD-Tipp: Stromkosten für E-Rolli & Co. erstatten lassen

Sulingen/Syke. Wenn jemand ein elektrisches Hilfsmittel benötigt, wird dies meistens vom Arzt*von der Ärztin verordnet und wenn alles gut läuft auch von der Krankenkasse bezahlt. Was viele aber nicht wissen: Auch die Stromkosten für den E-Rolli, das

Beatmungsgerät oder die Wechseldruckmatratze müssen von der Kasse bezahlt werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke hilft Betroffenen, die Übernahme der Kosten zu beantragen.

Wer häufig seinen E-Rollstuhl aufladen oder regelmäßig einen Inhalator benutzen muss, hat erhöhte Stromkosten. Doch die wenigsten Krankenkassen klären ihre Kund*innen darüber auf, dass sie diese Kosten erstatten müssen. „Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass das Hilfsmittel ärztlich verordnet und von der Krankenkasse vorab bewilligt wurde“, erklärt Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Für selbstbeschaffte Hilfen erhielten Betroffene keine Stromkostenerstattung.

Leider sind die Regelungen der Krankenkassen nicht einheitlich. „Manche zahlen eine

Pauschale, andere rechnen nach Verbrauch ab. Das muss aber beantragt werden. Bei manchen Kassen gibt es dafür einen Vordruck, anderen reicht ein formloses Schreiben“, so Schumacher weiter. Es lohne sich aber, sich nach den Regelungen der eigenen Krankenkasse zu

erkundigen, denn Stromkosten könnten bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke beantworten Fragen, unterstützen bei der Antragstellung und legen – wenn nötig – Widerspruch ein. Der SoVD ist unter info.sulingen(at)sovd-nds.de  bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720 erreichbar.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.

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Bisherige Wohngeldempfangende erhalten im Durchschnitt 13 Euro mehr im MonatMehr Wohngeld ab Januar 2022

Sulingen / Syke. 2022 wird die Höhe des Wohngelds zum 1. Januar das erste Mal automatisch an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst und für diejenigen, die bereits Wohngeld beziehen, im Durchschnitt um 13 Euro pro Monat erhöht. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke erklärt alles Wichtige zu der Erhöhung.

Ab dem 1. Januar 2022 profitieren etwa 640.000 Haushalte in Deutschland von einer Wohngelderhöhung. Damit wird erstmals seit der Wohngeldreform die Höhe des Wohngelds automatisch an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Menschen, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten dann ab nächstem Jahr durchschnittlich 13 Euro mehr pro Monat.

Die Erhöhung kommt besonders Familien und Rentner*innen zugute. „Vor allem älteren Menschen soll so ermöglicht werden, trotz der steigenden Mieten weiterhin in ihrem

gewohnten Umfeld bleiben zu können“, weiß Manuela Schumacher aus dem

Beratungszentrum in Sulingen. Außerdem bewirke die regelmäßige Erhöhung des Wohngelds im Abstand von zwei Jahren, dass viele einkommensschwache Familien weiterhin Anspruch auf die Unterstützungsleistungen hätten und dadurch nicht auf Hartz IV oder Sozialhilfe

angewiesen seien.

Bei weiteren Fragen zum Thema helfen die Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke weiter. Der Verband kann per E-Mail an info.sulingen(at)sovd-nds.deoder info.syke(at)sovd-nds.desowie unter der 0511-65610720 (Mitglieder-Service-Telefon) kontaktiert werden.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.

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SoVD macht mit "Schwarzbuch Sozial" Ungerechtigkeiten öffentlich

Hannover. Am heutigen Mittwoch hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sein aktuelles „Schwarzbuch sozial“ mit den hanebüchensten Ungerechtigkeiten aus seinem Beratungsalltag vorgestellt: Da wird die Reha einer Patientin abgelehnt, die nach einer Corona-Infektion an Long Covid leidet und ihren Alltag kaum noch bewältigen kann. Da wird einer Frau plötzlich der Pflegegrad aberkannt, obwohl sie eine angeborene Behinderung hat und klar ist, dass sich ihr Gesundheitszustand nicht bessern wird. Da erkennt die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall eines Zimmermanns an und nach mehr als zehn Jahren wieder ab, weil sie Angst vor den Kosten hat. Vielen dieser Fälle liegen wirtschaftliche Erwägungen und ungerechte Gesetze zugrunde. Deshalb stellt der SoVD ganz konkrete Forderungen an Behörden, Ämter und die Politik.  - weiter lesen

Das "Schwarzbuch sozial" ist hier abrufbar.